Die Diagnose Krebs ist für viele Betroffene ein tiefer Einschnitt ins Leben. Häufig ist die Krankheit nicht nur eine physische sowie psychische Belastung. Auch die wirtschaftliche Situation ändert sich, umso interessanter die Frage:
Was steht mir als Krebspatient zu?
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Damit Sie finanziell nicht auf der Straße stehen, ist staatlich einiges geregelt. Beispielsweise gilt für Menschen mit Festeinstellung und gesetzlicher Krankenversicherung eine Grundabsicherung. Denn in den ersten sechs Wochen erhalten Sie eine Lohnfortzahlung im vollem Umfang. In dieser Zeit wird Ihnen Ihr Gehalt also trotz Krankschreibung voll ausbezahlt. Im Anschluss erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt 70% Ihres erzielten Bruttoeinkommens, maximal aber 90% des Nettoarbeitsentgelts.
Innerhalb von drei Jahren, haben Sie bei derselben Krankheit, maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Für privat und freiwillig gesetzlich Versicherte kommt es auf die jeweiligen Tarifbeiträge und die individuellen Vertrags-Regelungen an.
Erwerbsminderungsrente
Sollte die Krankheit dazu führen, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr aufnehmen können, dann haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die Grundvoraussetzungen hierfür sind:
Erstens, dass Sie die normale Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Zweitens, dass Sie generell, wegen Krankheit, nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Drittens sollten Sie mindestens fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein. Hierbei müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung vorliegen.
Diese Grundvoraussetzungen werden anhand ärztlicher Atteste und Unterlagen von Ihrer Rentenversicherung geprüft.
Um Ihren Rentenanspruch prüfen zu lassen sowie geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Erwerbsminderungsrente ist üblicherweise auf drei Jahre befristet. Danach wird der Anspruch neu geprüft. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Grad der Erkrankung.
Finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt
Wer über ein geringes Einkommen verfügt, dem empfehlen wir, Hilfe des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen. Mit anderen Worten, gegen Nachweis Ihrer schwierigen finanziellen Situation können Sie etwa mit Wohngeld, Kleidergeld, Telefongebührenermäßigung und anderen Hilfen rechnen. Das in Ihrer Umgebung zuständige Sozialamt hilft Ihnen dazu gerne weiter.
Härtefonds
Sind Sie auf Grund Ihrer Erkrankung in finanzielle Not geraten? Dann können Sie eine schnelle einmalige finanzielle Beihilfe aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen.
Um beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kurzfristig Hilfe zu beantragen, finden Sie hier alle notwendigen Formulare und Anträge.
Schwerbehindertenausweis
Ja, es hört sich komisch an, aber ein Schwerbehindertenausweis soll Ihnen einen Ausgleich für die Nachteile Ihrer Krankheit bringen. Der Grad der Behinderung staffelt sich in Zehnerschritten (von 20 bis 100). Nach Vorlage aller ärztlichen Dokumente entscheidet das Versorgungsamt.
Je nach Einstufung (Grad der Behinderung) haben Sie folgende Vorteile:
- Steuererleichterungen
- Freibeträge beim Wohngeld
- ermäßigte Fahrpreise in Bus und Bahn
- erhöhter Kündigungsschutz
Schliesslich, scheuen Sie sich nicht Hilfe in Anspruch zu nehmen!