Anbei finden Sie einen Leitfaden, der Ihnen, was das Thema Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenkassen betrifft, Antworten auf Ihre Fragen geben soll. Wir weisen darauf hin, dass die Kostenübernahme bei sozialrechtlich genannten „Hilfsmitteln“, wie brustprothesische Versorgung, Spezial-BHs oder Haarersatz zwischen den Bundesländern sowie den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich geregelt ist.
Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch sind alle Bestimmungen und gesetzlichen Ansprüche dazu geregelt.
Hinweis: Wenn die Krankenkasse Kosten übernehmen soll, müssen Brustprothesen, Brustausgleichsschalen, Spezial-BHs, Spezial-Bademode und Perücken von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Zusätzlich fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zuschüsse gewährt werden.
Achtung: Seit geraumer Zeit bestehen gesetzliche Versicherungen darauf, dass der Leistungserbringer, also der Zweithaar-Spezialist oder der Prothesen-Spezialist über eine Zulassung, einen Versorgungsvertrag für die entsprechende Krankenkasse verfügt, um Rückerstattungen zu ermöglichen. Oncovia verfügt aktuell noch nicht über solche Versorgungsverträge und kann somit nicht direkt mit den deutschen Krankenkassen abrechnen!
Bevor Sie sich also eine Brustprothese oder eine Perücke kaufen, sollten sie unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob es für eine Erstattung reicht, die Rechnung nach Kauf persönlich bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Es geht also um eine Rückerstattung nach Vorkasse, sogenannte Einzelfallentscheidungen, abhängig von der Kulanz Ihres Beraters.
Bei privat versicherten Patienten/innen hängt es ganz vom gewählten Beitragstarif ab, welche Regelungen gelten.
Unmittelbar nach der Operation (bei Brustamputation oder bei Brusterhaltender Therapie – BET) erhalten Sie eine Erstversorgungsprothese (leichte Stoffprothese). In der Regel wird diese Versorgung zu 100% von Ihrer Krankenkasse erstattet. Zusätzlich wird ein Erstversorgungs-BH beziehungsweise ein Kompressions-BH (ein BET) bezuschusst.
Nach einer Brustamputation beziehungsweise nach einer brusterhaltenden Operation haben Sie Anspruch auf eine Silikon-Brustprothese (Vollprothese nach Brustmastektomie) oder eine Silikon Ausgleichsschale. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst ebenfalls zwei Spezial-Büstenhalter (mit oder ohne eingenähter Tasche) und einen Spezial-Badeanzug.
Jährlich haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu zwei Spezial-BHs (mit oder ohne eingenähter Tasche). Nach Brustamputation können Frauen alle zwei Jahre eine neue Silikon-Vollprothese, bei BET im gleichen Abstand ein Silikon-Ausgleichsteil beantragen. Außerdem bezuschussen gesetzliche Krankenkassen alle zwei bis drei Jahre einen Spezial-Badeanzug.
Sozialrechtlich gelten Perücken auch als „Hilfsmittel“. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Perücke nach einer Chemotherapie entweder ganz oder zahlen zumindest einen Zuschuss. Im Vorfeld sollte Ihnen ein Rezept von Ihrem Arzt ausgestellt werden.
Seit geraumer Zeit bestehen gesetzliche Versicherungen darauf, dass der Leistungserbringer, also der Zweithaar-Spezialist über eine Zulassung, einen Versorgungsvertrag für die entsprechende Krankenkasse verfügt, um Kostenerstattungen zu ermöglichen.
Oncovia verfügt aktuell noch nicht über solche Versorgungsverträge und kann somit nicht direkt mit den deutschen Krankenkassen abrechnen!
Bevor Sie sich also eine Perücke kaufen, sollten sie unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob es für eine Erstattung reicht, die Rechnung nach Kauf persönlich bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Es geht also um eine Rückerstattung nach Vorkasse, sogenannte Einzelfallentscheidungen, abhängig von der Kulanz Ihres Beraters.
Bei privat versicherten Patienten/innen hängt es ganz vom gewählten Beitragstarif ab, welche Regelungen gelten.
Für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernimmt Oncovia keine Gewähr!